Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von CloseAI
Stand: 22. Juli 2025
Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des KI-Tools CloseAI (nachfolgend „Software“), ein Produkt der CloseAI GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“).
CloseAI ist ein KI-Tool, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Verkaufsgespräche zu optimieren, indem es live bei Gesprächen mithört, diese transkribiert, zusammenfasst und Einwände erkennt. Diese AGB gelten ausschließlich für die Nutzung durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“).
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von CloseAI. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software CloseAI, bestehend aus einer Desktop-Anwendung zur Installation auf den Systemen des Kunden (macOS oder Windows) und einem dazugehörigen Web-Interface zur Verwaltung und Analyse. Der Anbieter räumt dem Kunden das Recht ein, die Software für die Dauer des Vertrages zu nutzen.
1.3. Die Installation, Einrichtung und Schulung sowie eine Datensicherung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sofern nicht anders vereinbart.
1.4. Das Angebot des Anbieters auf der Webseite und die Software CloseAI richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
2. Vertragsschluss und Vertragspartner
2.1. Die Darstellung von CloseAI auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch den Abschluss des Bestellvorgangs in seinem persönlichen Account gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung des gewählten Leistungspakets ab. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme dieses Angebots durch die Übersendung einer Bestellbestätigung oder Rechnung zustande.
2.32 Vertragspartner des Anbieters ist das Unternehmen ("Kunde"), für welches der Account erstellt wird.
2.3. Die natürliche Person, die die Registrierung für den Kunden durchführt (der "Anmeldende"), sichert zu, für den Kunden vertretungsberechtigt zu handeln.
2.4. Handelt der Anmeldende für eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (z. B. GmbH, UG, AG, oHG, KG), erklärt er sich durch Abschluss des Vertrags (gemäß Ziffer 2.2) persönlich und als Gesamtschuldner neben dem von ihm vertretenen Kunden für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag haftbar.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
3.1. Der Kunde ist für das Herunterladen und die Installation der Desktop-Anwendung auf kompatiblen Systemen (macOS/Windows) selbst verantwortlich. Er ist ebenfalls dafür verantwortlich, eine für die Nutzung der Software (insb. Audio-Streaming) ausreichende Internetverbindung sicherzustellen.
3.2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, CloseAI in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zu nutzen. Dies betrifft insbesondere das Datenschutzrecht (z.B. DSGVO, BDSG) und ggf. telekommunikationsrechtliche Bestimmungen (§ 201 StGB).
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn des Mithörens und der Aufzeichnung eines Gesprächs die ausdrückliche, nachweisbare und informierte Einwilligung aller an der Konversation beteiligten Personen (Mitarbeiter und externe Gesprächspartner) einzuholen.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe an unautorisierte Dritte ist unzulässig. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über seine Nutzerkonten erfolgen.
3.5. Der Kunde ist verpflichtet, die von CloseAI generierten Ergebnisse (Transkripte, Analysen, Zusammenfassungen) vor einer darauf basierenden geschäftlichen Entscheidung auf Plausibilität und Korrektheit zu prüfen.
4. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
4.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
4.2. Der Kunde bleibt im Sinne der DSGVO der Verantwortliche für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
5. Nutzungsrechte
5.1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die CloseAI Desktop-Anwendung zu installieren und zu nutzen sowie auf das dazugehörige Web-Interface zuzugreifen.
5.2. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die durch die Nutzung generierten Daten zur Erbringung der vertraglichen Leistung zu speichern und zu verarbeiten.
5.3. Der Anbieter ist berechtigt, die verarbeiteten Daten in anonymisierter Form zur Analyse, zur Verbesserung der KI-Modelle und zur Weiterentwicklung des Dienstes zu verwenden.
5.4. Die erworbenen Lizenzen (Seats) sind an eine bestimmte natürliche Person gebunden („Named User License“). Eine Nutzung der Zugangsdaten durch mehrere Personen (z. B. durch Weitergabe des Passworts im Team oder „Accountsharing“) ist streng untersagt. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen dieses Verbot, verpflichtet er sich, an den Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR (netto) für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlen. Die verwirkte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns durch die Zuwiderhandlung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Vertragsstrafe entstanden ist.
5.5. Der Anbieter ist berechtigt, den Firmennamen und das Firmenlogo des Kunden als Referenz zu Marketingzwecken (z.B. auf der Webseite, in Präsentationen oder Social Media) zu verwenden.
6. Verfügbarkeit und Leistungsumfang
6.1. Wir gewährleisten eine Verfügbarkeit des Web-Interfaces und der dazugehörigen Backend-Dienste von 97,0 % im Jahresmittel. Die Funktionsfähigkeit der Desktop-Anwendung hängt von der Systemumgebung des Kunden ab.
6.2. Die Verfügbarkeit wird am Übergabepunkt (Router-Ausgang vom Rechenzentrum zum World-Wide-Web) geschuldet.
6.3. Wir sind berechtigt, regelmäßig (auch unangekündigt) Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades und technische Änderungen an unseren Anlagen und Systemen zwischen 19 Uhr und 22 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) durchzuführen. Ausfallzeiten und Störungen, die auf solchen Maßnahmen innerhalb der Wartungszeitfenster beruhen, sind von der gewährten Mindestverfügbarkeit ausgenommen.
6.4. Dem Kunden ist bewusst, dass die Ergebnisse der Transkription, Zusammenfassung und Einwandserkennung auf künstlicher Intelligenz basieren und Ungenauigkeiten enthalten können. Eine Garantie für die vollständige Richtigkeit der Ergebnisse wird nicht übernommen.
6.5. Soweit das vom Kunden gewählte Leistungspaket ein bestimmtes Nutzungskontingent pro Zeitabschnitt vorsieht (z. B. eine maximale Anzahl an Gesprächen oder Aufzeichnungsminuten), verfallen nicht genutzte Einheiten am Ende des jeweiligen Zeitabschnitts (i. d. R. am Ende des Vertragsmonats) ersatzlos. Eine Übertragung nicht genutzter Kontingente in den Folgemonat oder eine Ansammlung (Ansparung) über mehrere Monate hinweg ist ausgeschlossen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind, falls nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus fällig.
7.2. Die auf der öffentlichen Webseite des Anbieters (z.B. auf der Preistabelle) dargestellten Preise und Leistungspakete sind freibleibend und unverbindlich. Sie dienen lediglich der Information und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Maßgeblich und rechtsverbindlich für die Vergütung sind ausschließlich die Preise und Features, die dem Kunden während des konkreten Bestellvorgangs und in seinem persönlichen Account angezeigt werden.
7.3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Der Anbieter ist zudem berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen zu sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt während der Sperrzeit bestehen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, insbesondere der Kosten für die Rechtsverfolgung, bleibt vorbehalten.
7.4. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen.
a) Eine Preiserhöhung ist zulässig, wenn sich die Gesamtkosten für die Bereitstellung der Dienste erhöhen. Dies betrifft insbesondere Kosten für das Hosting (Server), die Nutzung von Drittanbieter-Schnittellen, Personal- und Lohnnebenkosten sowie Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Preisanpassungen werden dem Kunden spätestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt. Die Anpassung wird frühestens zum Beginn der nächsten Vertragsverlängerungsperiode wirksam.
c) Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % der bisherigen Vergütung (bezogen auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum), hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.
d) Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Preiserhöhung als genehmigt.
7.5. Die Vergütung ist entsprechend dem gewählten Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich oder jährlich) jeweils im Voraus fällig. Die erste Abrechnung für den ersten Vertragszeitraum (sei es der Testmonat oder der erste Abrechnungszeitraum des gewählten Pakets) erfolgt unmittelbar bei Vertragsschluss. Folgezahlungen für Verlängerungsperioden werden jeweils zu Beginn der neuen Periode fällig und abgerechnet.
7.6. Wurde eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart, hat die Zahlung spätestens sieben (7) Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
8. Änderung des Leistungspakets (Up- und Downgrades, Nutzer)
8.1. Ein Upgrade zu einem Leistungspaket mit höherem Funktionsumfang ist jederzeit möglich. Mit dem Tag des Upgrades beginnt eine neue 12-monatige Mindestvertragslaufzeit. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig verrechnet.
8.2. Ein Downgrade zu einem Leistungspaket mit geringerem Funktionsumfang ist nur zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit möglich. Der Downgrade muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten angekündigt werden.
8.3. Der Kunde kann jederzeit zusätzliche Lizenzen (Nutzer) zum bestehenden Abonnement hinzufügen. Die Vergütung für die zusätzlichen Lizenzen wird anteilig für die verbleibende Laufzeit des aktuellen Vertragszeitraums (Prorata-Basis) berechnet und ist sofort fällig. Die Mindestvertragslaufzeit des Gesamtvertrages bleibt von der Hinzubuchung unberührt; alle Lizenzen werden zum nächsten gemeinsamen Verlängerungsdatum erneuert.
8.4. Eine Reduzierung der Anzahl der gebuchten und zu vergütenden Lizenzen (Nutzer) ist nur zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit möglich. Der Wunsch zur Reduzierung muss dem Anbieter unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten (siehe Ziffer 10.3.) mitgeteilt werden. Eine Reduzierung während der laufenden Vertragslaufzeit ist nicht möglich und berechtigt nicht zu einer teilweisen Rückerstattung oder Gutschrift. Dem Kunden steht es frei, eine bezahlte Lizenz jederzeit zu deaktivieren oder einem anderen Mitarbeiter zuzuweisen. Die Zahlungspflicht für die gebuchte Gesamtanzahl an Lizenzen bis zum Ende der Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt.
9. Haftung
9.1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den nachfolgenden Regelungen. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen, die über diese Regelungen hinausgehen, bleiben unberührt. Für unsere Ansprüche gegenüber dem Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
9.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.
9.3. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
9.4. Die Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der von der KI generierten Ergebnisse sowie für Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen bzw. begrenzt.
9.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder arglistiger Täuschung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate. Dem Kunden wird ein einmaliges Sonderkündigungsrecht für den ersten Monat ("Testmonat") ab Vertragsbeginn eingeräumt. Die vertragliche Vergütungspflicht für den Testmonat bleibt bestehen, unabhängig davon, ob das Sonderkündigungsrecht ausgeübt wird. Übt der Kunde das Sonderkündigungsrecht aus, wird die Kündigung zum Ende dieses ersten Vertragsmonats wirksam und der Vertrag wird beendet.
10.2. Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die erste Zahlung beim Anbieter eingeht. Erfolgt binnen sieben (7) Tagen nach Vertragsschluss keine Zahlung, beginnt die Vertragslaufzeit automatisch am achten (8.) Tag nach Vertragsschluss, unabhängig vom Zahlungseingang.
10.3. Der Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht besteht nur einmalig pro Unternehmen. Schließt der Kunde (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) nach Beendigung eines Vertrags erneut einen Vertrag ab, entfällt das Sonderkündigungsrecht und es gilt unmittelbar die reguläre Mindestvertragslaufzeit.
10.4. Die zwölfmonatige Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
10.5. Die Kündigung bedarf der Textform.
10.6. Gewährt der Anbieter dem Kunden aus Kulanz eine kostenlose Verlängerung der Frist für das Sonderkündigungsrecht über den Testmonat hinaus, bleibt die reguläre Kündigungsfrist der Mindestvertragslaufzeit hiervon unberührt.
10.7. Vereinbaren die Parteien während des Testmonats oder während der laufenden Vertragsdauer eine zeitweise Aussetzung der Leistungserbringung („Pause“), so ruhen während dieses Zeitraums die gegenseitigen Hauptleistungspflichten.
a) Erfolgt die Pause während des Testmonats, verschiebt sich der Beginn der anschließenden Mindestvertragslaufzeit um die Dauer der Pause nach hinten.
b) Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Pause.
10.8. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
a) mit der Zahlung einer fälligen Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug ist;
b) mit der Zahlung der Vergütung für den ersten Vertragsmonat (Testmonat) oder der ersten Jahresgebühr länger als 14 Tage in Verzug ist;
c) mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht; oder
d) schwerwiegend gegen seine Pflichten aus Ziffer 3 oder 4 dieser AGB (insbesondere fehlende Einwilligung oder Account-Sharing) verstößt.
10.9. Kündigt der Anbieter den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat (insbesondere wegen Zahlungsverzugs gemäß Ziffer 10.8. a, b oder c), ist der Anbieter berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe der bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit noch offenen Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (z.B. durch ersparte Aufwendungen).
10.10. Die Freischaltung des Accounts erfolgt im Rahmen eines Onboarding-Termins. Der Kunde ist verpflichtet, an diesem Termin mitzuwirken. Verzögert sich die Durchführung des Onboardings aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (z. B. Terminabsage, Nichterscheinen), berührt dies nicht den Beginn der vertraglichen Laufzeit oder die Vergütungspflicht. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die volle Vergütung ab Vertragsschluss zu verlangen, auch wenn der Account noch nicht freigeschaltet wurde.
11. Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung) frei, die gegen den Anbieter aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG) und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Für alle aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
12.3. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
12.4. Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nicht, es sei denn, die Forderung beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder sie ist rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif.
12.5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif ist.
12.6. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
12.7. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Über Änderungen werden wir den Kunden rechtzeitig in Textform informieren.
Teil B: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Präambel
Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus dem zwischen Ihnen geschlossenen Hauptvertrag über die Nutzung der Software „CloseAI“ (nachfolgend „Hauptvertrag“) ergeben. Der Auftragnehmer verarbeitet dabei als Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für den Auftraggeber als Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Nr. 7, Art. 28 DSGVO.
1. Gegenstand, Dauer und Spezifikation der Verarbeitung
1.1. Gegenstand: Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Erbringung der im Hauptvertrag spezifizierten Leistungen, insbesondere die Verarbeitung von Audio-Daten aus Verkaufsgesprächen mittels der Software CloseAI.
1.2. Dauer: Die Dauer dieses Vertrages entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages.
1.3. Art und Zweck der Verarbeitung:
Live-Mithören und Aufzeichnung von Audio-Streams aus Verkaufs- und Beratungsgesprächen.
Umwandlung von Sprache zu Text (Transkription).
KI-gestützte Analyse der Transkripte zur Erstellung von Zusammenfassungen und zur Erkennung von Einwänden.
Speicherung und Darstellung der Ergebnisse im Web-Interface für den Auftraggeber.
Zweck ist die Analyse, Qualitätssicherung und Optimierung der Vertriebsprozesse des Auftraggebers.
1.4. Art der personenbezogenen Daten:
Audio-Daten (Stimmaufzeichnungen).
Inhalte der Kommunikation, die personenbezogene Daten enthalten können (z.B. Namen, Kontaktdaten, Berufsbezeichnungen, Meinungen etc.).
Kontaktdaten von Kunden und Mitarbeitern im CRM.
Kommunikationsdaten (z.B. E-Mails, Chatverläufe) aus der Kundenkommunikation.
Metadaten zum Gespräch (z.B. Datum, Dauer).
1.5. Kreis der betroffenen Personen:
Mitarbeiter des Auftraggebers (z.B. Vertriebsmitarbeiter, Kundenservice).
Gesprächspartner der Mitarbeiter des Auftraggebers (z.B. Kunden, Interessenten).
2. Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Verschlüsselung, zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme.
2.2. Eine detaillierte Beschreibung der aktuellen TOMs wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (insbesondere die Einholung wirksamer Einwilligungen) sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen allein verantwortlich.
3.2 Der Auftraggeber erteilt alle Weisungen in der Regel in Textform. Er ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch den Auftragnehmer zu überzeugen.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.
4.2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
4.3. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit bei der Erfüllung von Anfragen und Ansprüchen betroffener Personen.
4.4. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Ansicht ist, eine Weisung verstoße gegen geltendes Datenschutzrecht.
5. Unterauftragsverhältnisse
5.1. Der Auftraggeber erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragnehmer) für die Erbringung der vertraglichen Leistung heranzuziehen.
5.2. Der Auftragnehmer schließt mit allen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO, die dieselben Datenschutzpflichten festlegt, die auch in diesem Vertrag gelten.
5.3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragnehmern. Der Auftraggeber kann gegen solche Änderungen aus wichtigem Grund Einspruch erheben.
5.4. Eine aktuelle Übersicht der genehmigten Unterauftragnehmer (inklusive Firmenbezeichnung, Anschrift und Zweck der Verarbeitung) wird dem Auftraggeber auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt.
5.5. Für die Übermittlung von Daten an Unterauftragnehmer in einem Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss (wie die USA), stellt der Auftragnehmer sicher, dass geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bestehen, insbesondere durch den Abschluss der EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) mit dem jeweiligen Unterauftragnehmer.
6. Rechte der betroffenen Personen
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten Maßnahmen bei dessen Pflicht, Anträge auf Ausübung der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) zu beantworten.
7. Mitteilungspflichten bei Verstößen
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden.
8. Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung des Hauptvertrages wird der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten entweder löschen oder zurückgeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
9. Kontrollrechte / Audits
Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages durch den Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann durch die Einholung von Nachweisen (z.B. Zertifizierungen) oder nach rechtzeitiger Ankündigung durch Inspektionen erfolgen.
10. Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach Art. 82 DSGVO.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.